Beitragsordnung 2017 - Freundeskreis Guildo Horn

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Beitragsordnung 2017

Fanclub
 


Bei Aufnahme entrichtet das Mitglied den Beitrag für das laufende Jahr. Erfolgt der Eintritt nach dem 30.6. des laufenden Jahres, so ist nur der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.

Bei Wunsch einer Verlängerung der Mitgliedschaft sind die weiteren Jahresbeiträge Vorschussweise und innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der vorangegangenen 12 Monatsbeiträge zu zahlen, ohne dass es einer besonderen Aufforderung bedarf (ansonsten erlischt die Mitgliedschaft automatisch).

Sollte ein Mitglied am Anfang eines Jahres austreten und im Laufe des Jahres erneut eintreten, so ist abweichend von dieser Regelung in jedem Fall der volle Jahresbeitrag fällig.

Der Beitrag für 12 Monate beträgt 18,– Euro.

Es sind folgende Beitragsermäßigungen möglich:

Familien (bis zu 2 Erwachsene und 2 Kinder) 30,- Euro (bei Zusendung einer Vereinszeitung pro Familie)

Bei Verzicht auf die Zusendung der Vereinszeitung durch die Post werden auf Wunsch 6,- Euro vom Beitrag abgezogen. Die Vereinszeitung wird dann über die Webseite des Fanclubs zugestellt.
Online Mitglieder zahlen also nur 12,- Euro, Online-Familien nur 24,- Euro.

Arbeitslose / andere Notfälle: Es ist in diesen Fällen möglich den Beitrag in 2 Raten à 9,00,- Euro (= 18,- Euro) zu zahlen. Eine entsprechende Anfrage kann beim Vorstand eingereicht werden. Dies berührt nicht die Möglichkeit einer Beitragsbefreiung gem. der Satzung des Freundeskreises.

Jedes Mitglied hat darüber hinaus die Möglichkeit eine Fördermitgliedschaft mit einem Beitrag in beliebiger Höhe über dem Mitgliedsbeitrag einzugehen.

Die Mitglieder des Vorstandes sowie ggf. der Webmaster oder Behindertenbeauftragte werden von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.


Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 03. Oktober 2016 in Köln einstimmig verabschiedet.


 
 
 
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